Was ist zu tun im Trauerfall?

Wenn ein geliebter Mensch gestorben ist, ist man oft mit den Formalitäten, die dann folgen, überfordert. Ist der Tod in der Wohnung eingetreten, ist unverzüglich ein Arzt (wenn möglich der Hausarzt) zu benachrichtigen. Dieser sollte umgehend die Leichenschau durchführen und die Todesbescheinigung ausstellen. Wie lange der Verstorbene nun daheim verbleibt dürfen sie entscheiden. Bis zu 36 Stunden erlaubt das Gesetz. Benachrichtigen sie uns und wir beraten sie in allen die Bestattung betreffenden Fragen und übernehmen für sie auf Wunsch die erforderlichen Aufgaben:

Folgende Unterlagen des Verstorbenen werden für die Abwicklung der Bestattung benötigt: Wenn Ihnen ein Dokument fehlt, kann dieses von uns bei der zuständigen Stelle beantragt werden.